Sprachstandserhebung vor der Einschulung
Im März bzw. April 2025 findet erstmals eine verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2019 bis 30.09.2020 geboren wurden und deshalb im September 2026 grundsätzlich zur Einschulung vorgesehen sind.
Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft.
weitere Informationen finden Sie hier: Link zum Bayerischen Staatministerium für Unterricht und Kultus
Hier finden Sie die Elterninformationen in verschiedenen Sprachen:
Hier finden Sie die Erklärungen, dass kein Förderbedarf besteht:
- Kita: Kita Erklärung kein Sprachförderbedarf
- SVE: SVE Erklärung kein Sprachförderbedarf
- HPT: HPT Erklärung kein Sprachförderbedarf